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Corona-Pandemie
Schutzkonzept corona per 21.2.2022
KopfLäuse
Kopfläuse
>> Merkblatt
>> Elterninfo Anweisungen Behandlung
>> Elterninfo Kopfläuse generell
Fachfrau für Kopfläuse an der Schule Seuzach ist Anita Burgener
Telefon +41 78 707 25 27
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zahnpflege
Zur Kariesprophylaxe der Schülerinnen und Schüler bietet die Primarschule Seuzach folgendes an:
- Unterricht in Mundhygiene und Zähneputzen mit der Schulzahnpflegehelferin
- Eine jährliche Einladung zu einem Zahnarzt/einer Zahnärztin nach Ihrer Wahl
- Finanzielle Beteiligung am Kontrolluntersuch
Schulzahnpflege
>> Bestätigung zahnärztlicher Untersuch SJ 2021 22
>> Reglement für den obligatorischen zahnärztlichen Untersuch
obligatorische gesundheitsvorsorge
Schulärztliche Untersuchungen sollen laut Volksschulverordnung im Kindergarten und in der 5. Primarschulklasse stattfinden. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder gewährleisten.
Auf der Kindergartenstufe ist die Untersuchung bei der Privatärztin / dem Privatarzt kurz vor Eintritt in den Kindergarten vorgesehen.
Oblig. Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten
>> Merkblatt
>> Bestätigung obligatorische Vorsorgeuntersuchung
>> Befundformular zur ersten Vorsorgeuntersuchung
In der 5. Primarklasse bietet die Primarschule Seuzach die schulärztliche Untersuchung durch die Schulärztin an. Es steht den Eltern aber frei, die Untersuchung auf eigene Kosten bei einer Privatärztin / einem Privatarzt durchführen zu lassen.
Oblig. Vorsorgeuntersuchung in der Mittelstufe
>> Bestätigung obligatorische Vorsorgeuntersuchung
>> Befundformular des schulärztlichen Untersuches
>> Merkblatt
HPV-Impfung
Seit einiger Zeit existiert eine Impfung, die den durch das HPV-Virus (Human Papilloma Virus) verursachten Gebärmutterhals-Krebs in vielen Fällen verhindern kann.
Die Kantone führen unentgeltliche Impfaktionen für Mädchen und junge Frauen durch. Da eine Impfung nur vor der Ansteckung wirksam ist, wird empfohlen, diese möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt durchzuführen. Deshalb sollen Mädchen zwischen 11 und 14 Jahren geimpft werden. Die Impfung wird von Schulärztinnen und Schulärzten bzw. von Privatärztinnen und Privatärzten verabreicht. Für einen genügenden Schutz sind drei Impfdosen notwendig.
Die Schulärztin Frau Dr. P. Sgarbi ist bereit, Mädchen der 5. und 6. Klasse auf Wunsch der Eltern hin kostenlos zu impfen. Die Eltern werden darüber informiert und können ihre Tochter zur Impfung anmelden.
HPV-Impfung
Masern
Immer wieder erkrankt das eine oder andere Kind an Masern. Damit einer Verbreitung dieser hoch ansteckenden Krankheit nicht Vorschub geleistet wird, sind wir auf Ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit angewiesen:
- Bitte achten Sie in der kommenden Zeit gut auf Krankheitszeichen Ihres Kindes.
- Falls nur der geringste Verdacht besteht, es könnte an Masern erkrankt sein, behalten Sie Ihr Kind zu Hause und melden Sie sich bei der Lehrperson.
- Wenn Ihr Kind tatsächlich an Masern erkranken sollte, behalten Sie es auf jeden Fall 14 Tage lang zu Hause.
- Falls Sie Ihr nicht geimpftes Kind noch kurzfristig impfen lassen möchten, melden Sie sich bitte bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt oder - im Notfall - bei unserer Schulärztin.
- Bitte lesen Sie das nachstehende Merkblatt genau durch und halten Sie sich an die Vorgaben des Schulärztlichen Dienstes.