Inhalt
Glossar
- Absenzen
Absenzen
Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihr Kind pünktlich und regelmässig zur Schule oder in den Kindergarten zu schicken. Unvorhergesehene Absenzen müssen vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson gemeldet werden. Sie führt eine Absenzenkontrolle.
- Arzt-/Zahnarztbesuche
Arzt-/Zahnarztbesuche
Arztbesuche sollen möglichst in die unterrichtsfreie Zeit fallen. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig, wenn dies nicht möglich ist.
- Begabtenförderung
Begabtenförderung
Die Begabtenförderung findet inner- und ausserhalb des Unterrichts statt. Für die Teilnahme am wöchentlichen Begabtenunterricht braucht es eine Abklärung und eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes.
- Besuchsmorgen
Besuchsmorgen
Jährlich finden öffentliche Besuchsmorgen in der Primarschule statt. Die Daten sind in der Seuzi Zytig und auf der Homepage hier publiziert.
Für Besuche ausserhalb der offiziellen Besuchstage ist eine Voranmeldung erwünscht.
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachige Kinder erhalten im Kindergarten und in der Schule während maximal zwei Jahren Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“.
- Dispensationen/Feriengesuche
Dispensationen/Feriengesuche
Für Ferienverlängerungen stehen jedem Schulkind zwei Jokertage pro Jahr zu.
Aus wichtigen Gründen kann die Schulleitung auf Gesuch hin eine Dispensation von über zwei
Tagen bewilligen (siehe §29 der Volksschulverordnung). Das schriftliche Gesuch muss eine Begründung enthalten und mindestens einen Monat vor dem Anlass bei der Schulverwaltung eingetroffen sein.§ 29. 1 Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse.
2 Dispensationsgründe sind insbesondere:
a) ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
b) aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
c) hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,
d) Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,
e) aussergewöhnlcher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,
f) Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
3 Die Dispensation von einzelnen Fächern ist nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. - Disziplinarische Massnahmen
Disziplinarische Massnahmen
Im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung sind die Disziplinarmassnahmen klar geregelt.
Massnahmen durch die Lehrperson:- Für kurze Zeit aus dem Schulzimmer weisen
- Strafarbeit, Nachsitzen (nach Mitteilung an Eltern)
- Teilnahmeverbot an Anlässen
- Gespräch mit den Eltern
- Unterrichtsbesuch in einer anderen Klasse
- Einziehen von verbotenen Gegenständen gemäss Hausordnung
- Elternabend
Elternabend
Jede Lehrperson, welche eine neue Klasse übernimmt, organisiert einen Elternabend. Er dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Austausch von Informationen.
- Elternmitwirkung
Elternmitwirkung
Die Elternmitwirkung EMW bezweckt die Kontaktpflege, den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule (Schulleitung und Lehrpersonen) und Eltern.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link - Ferien
Ferien
Der Ferienplan wird jeweils in der Juli-Seuzi Zytig publiziert und ist auf unserer Homepage hier abrufbar.
Den Ferienplan finden Sie unter Downloads
- Finken
Finken
Die Kinder tragen in allen Schulhäusern und Kindergärten Finken oder Hausschuhe mit rutschfester Sohle.
- Frühzeitige Einschulung
Frühzeitige Einschulung
Ab Schuljahr 2019/20 ist eine frühzeitige Einschulung nicht mehr möglich. Gesuche werden nicht mehr bewilligt (VSG §§3 und 5)
- Gesundheit
Gesundheit
Kinder mit ansteckenden Krankheiten oder starken Erkältungen sollen dem Unterricht fernbleiben.
Alle Informationen zu den Themen Vorsorgeuntersuch, Impfen und Zahnkontrolle finden Sie im Downloadbereich
- Hausaufgabenbetreuung
Hausaufgabenbetreuung
Von 15:15 Uhr bis maximal 16:45 Uhr bietet die Schule am Montag, Dienstag und Donnerstag in allen Schulhäusern Hausaufgabenbetreuung an. Die Anmeldung ist verbindlich für ein Schuljahr. Die Elternbeiträge von Fr. 10.-- pro Mal werden alle zwei Monate erhoben.
- IF (Integrative Förderung)
IF (Integrative Förderung)
Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden durch die schulische Heilpädagogin oder den schulischen Heilpädagogen in den Klassen integrativ unterstützt.
- Informationskanäle
Informationskanäle
Elternbriefe, Elternabende, Seuzi Zytig, Homepage, E-Mail, Flyer.
- Jokertage
Jokertage
Pro Schuljahr stehen jedem Schulkind zwei Jokertage zur Verfügung. Die Jokertage sind möglichst frühzeitig bei der Klassenlehrperson mittels Formular schriftlich einzureichen.
Alle Informationen finden Sie im Downloadbereich Dokumente Jokertage.
- Jugendmusikschule
Jugendmusikschule
Möchten Sie mehr über die Jugendmusikschule erfahren oder möchte Ihr Kind ein Musikinstrument erlernen, dann klicken hier.
- Kindergarteneintritt
Kindergarteneintritt
Alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2017 und dem 31. Juli 2018 geboren sind werden auf Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig. Das Anmeldeformular erhalten Sie mit weiteren Unterlagen von der Schulverwaltung zugestellt.
Möchten Sie Ihr Kind um ein Jahr zurückstellen, hat ein Gesuch an die Schulleitung zu erfolgen.
Das entsprechende Formular, welches Sie elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier.
Dieses senden Sie zusammen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular und unter Beilage des Berichts des Kinderarztes, einer Fachstelle oder der Spielgruppenleitung an die Schulverwaltung. - KLAPP - unsere Kommunikationsplattform
KLAPP - unsere Kommunikationsplattform
Ein guter Kontakt zwischen Schule und Elternhaus ist uns ein grosses Anliegen. Dazu haben wir die Kommunikationsplattform KLAPP eingeführt. Direkt und unkompliziert! Sie finden mehr Infos zu KLAPP unter dieser speziellen Rubrik auf unserer Schulwebsite.
Generell zur Kommunikation: Für Fragen, Probleme, Rückmeldungen wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson. Falls ein Problem nicht geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.
- Kopfläuse
Kopfläuse
Wenn Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Kopfläuse feststellen, beginnen Sie unverzüglich mit der Behandlung und informieren die Schulleitung, damit weitere Massnahmen veranlasst werden können (Informationen auch unter www.kopflaus.ch)
Alle Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie im Downloadbereich Dokumente Gesundheit.
Fachfrau für Kopfläuse an der Schule Seuzach ist Anita Burgener
Telefon +41 78 707 25 27
regen.bogen@bluewin.ch - Leitbild
Leitbild
Das Leitbild ist die ideelle Richtschnur für unsere Schule.
- Musikalische Grundschule
Musikalische Grundschule
In der Musikalischen Grundschule erleben und entdecken die Kinder der 1. und 2. Klassen Musik auf spielerische Weise und mit allen Sinnen. Dazu gehören Bewegung und Körperbewusstsein, Klangerfahrungen mit Instrumenten oder der eigenen Stimme, Schulung und Sensibilisierung des Gehörs und das Entwickeln von Tonvorstellungen. Über vielfältige Aufgaben werden die Kinder zu kreativem Tun angeregt und für späteren Instrumentalunterricht vorbereitet.
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind abzumelden. Bei einer Abmeldung wird keine anderweitige Betreuung durch die Schule angeboten.
- Psychomotorik
Psychomotorik
Die Psychomotorik arbeitet im Bereich der Körperwahrnehmung und Bewegung. Den Kindern wird Gelegenheit gegeben, ihre Sinne bewusster einzusetzen und Bewegungen besser steuern zu lernen. Das Kind erfährt eine vertiefte Beziehung zu seinem Körper und damit zu sich selbst. Im Einzelkontakt oder in Gruppenstunden werden die Kinder ebenfalls im sozialen Umgang gefordert.
- Schulärztin
Schulärztin
Frau Dr. med. Pia Sgarbi, Birchstrasse 2, 8472 Seuzach
Telefon 052 335 19 19
(Sprechstunde nach Vereinbarung) - Schulbus
Schulbus
DanielTschirky, Busbetrieb, 8543 Bertschikon
- Schulleitung
Schulleitung
Die Schulleitung ist für die personelle und finanzielle Führung und – zusammen mit den Lehrpersonen (Schulkonferenz) – für die pädagogische Leitung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Adresse und Telefonnummer siehe Kontaktdaten.
- Schulpflege
Schulpflege
Die Schulpflege ist die Vertretung der Seuzacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und trägt gemäss § 42 des Volksschulgesetzes die Gesamtverantwortung für die Führung der Schule. Sie besteht aus 7 Mitgliedern und ist für die politisch-strategische Führung der Schule verantwortlich. Der Präsident oder die Präsidentin ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates.
- Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Der Schulpsychologische Dienst Winterthur-Land ist zuständig für Beratung, Diagnostik, Intervention und Prävention im Bereich der Schule. Das Angebot steht Kindern, Eltern und Lehrpersonen zur Verfügung.
Schulpsychologischer Dienst Winterthur Land
Gertrudstrasse 17, 8400 Winterthur
Telefon 052 269 32 00
www.spdwl.ch - Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Volksschule. Sie steht Eltern und Erziehungsberechtigten, Kindern, Jugendlichen und Lehrpersonen kostenloszur Verfügung. Die Fachpersonen beraten und begleiten bei sozialen und/oder erzieherischen Problemen und Schwierigkeiten oder vermitteln weiter zu anderen Schuldiensten oder Hilfsangeboten. Dieses Angebot der Primarschule Seuzach ist der Jugendfachstelle Seuzach angegliedert. Weitere Informationen finden sie unter folgendem Link:
www.jugendseuzach.ch/schulsozialarbeit-jugendarbeit/schulsozialarbeit/
- Schulverwaltung
Schulverwaltung
Die Schulverwaltung ist Anlauf- und Auskunftsstelle für An- und Abmeldungen von Schulkindern, Adressänderungen, Jokertage, Dispensationen und allgemeine Fragen. Adresse und Telefon-nummer siehe Kontaktdaten.
- Schulweg
Schulweg
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Der Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei empfiehlt, dass die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe auf Kickboard usw. verzichten und den Schulweg zu Fuss zurücklegen. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulareal ist nur in den dafür vorgesehenen Veloständern erlaubt. Die Primarschule Seuzach übernimmt keine Haftung für Velos, weder bei Diebstahl noch bei Beschädigungen.
Weitere Informationen zum Schulweg finden Sie im Downloadbereich unter Merkblätter.
Nachfolgend ein Video zum Thema "Sicherheit auf dem Schulweg"
- Schwimmen
Schwimmen
Regelmässiger Schwimmunterricht findet im Winterhalbjahr im Hallenbad Birch statt. Die Kindergartenklassen sowie die 1. und 2. Klassen werden von einer Schwimmlehrerin unterrichtet.
- Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer
Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer
Ein gemeinsames Projekt von Pro Senectute und der Primarschule Seuzach zur Förderung des Austausches zwischen den Generationen und zur Unterstützung von Klassen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern. Mehr dazu erfahren Sie unter diesem Link unter der Rubrik "offene Stellen"
- Sprachunterricht
Sprachunterricht
Während des Unterrichts wird grundsätzlich die Standardsprache (Hochdeutsch) gesprochen. Im Kindergarten wird teilweise die Standardsprache eingesetzt.
Englisch wird ab der 3. und Französisch ab der 5. Klasse unterrichtet. - Tagesstrukturen
Tagesstrukturen
Unsere Tagesstrukturen umfassen Morgenbetreuung, Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung. Alle Angebote sind kostenpflichtig und können direkt bei der kidéal ag gebucht werden.
- Therapieangebot
Therapieangebot
Gemäss den kantonalen Vorgaben sind bei ausgewiesenem Bedürfnis und aufgrund eines schulischen Standortgesprächs (SSG) folgende Therapien möglich: Logopädie, Psychomotorik.
- Turnen
Turnen
Die Schülerinnen und Schüler turnen mit Geräteschuhen oder in Turnschuhen mit nicht färbender Sohle.
- Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten
Alle Kinder sind am Morgen zwischen 08:10 und 11:50 Uhr in der Schule (Blockzeit).
Am Nachmittag gelten folgende Zeiten (nicht für alle Klassen gleich):
13:35 – 14:20 Uhr
14:25 – 15:10 Uhr
15:15 – 16:00 UhrKindergartenstufe:
- Vormittag: Auffangzeit ab 08:10 Uhr, Unterrichtszeit 08:20 bis 11:50 Uhr
- Nachmittag: Auffangzeit ab 13:30 Uhr, Unterrichtszeit 13:35 bis 15:10 Uhr (nur 2. Kindergarten)Die genauen Anfangs- und Schlusszeiten entnehmen Sie bitte dem Stundenplan Ihres Kindes.
Änderungen und Besonderheiten (z.B. Schulreise, Sporttag usw.) werden von den Lehrpersonen rechtzeitig bekanntgegeben. Kinder werden während der Unterrichtszeit nicht ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern nach Hause geschickt. - Verkehrserziehung
Verkehrserziehung
Die Verkehrserziehung erfolgt einmal im Jahr durch einen Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei. Jedes Kind erhält bei Kindergarteneintritt einen Leuchtgurt, den es auf dem Kindergartenweg tragen muss.
- Versicherung
Versicherung
Bei Unfällen und Diebstahl ist die Versicherung der Eltern zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
- Wegzug oder Umzug
Wegzug oder Umzug
Bitte informieren Sie die Lehrperson sowie die Schulverwaltung so früh wie möglich über einen geplanten Wegzug oder Umzug innerhalb Seuzach
- Zahnpflege / Prophylaxe
Zahnpflege / Prophylaxe
Alle Informationen finden Sie im Downloadbereich Dokumente Gesundheit.
- Zeugnis
Zeugnis
Im Kindergarten finden 1 - 2, in der 1. Klasse 2 Gespräche mit den Eltern statt (keine Benotung). In den 2. – 6. Klassen werden die Zeugnisse zweimal jährlich abgegeben, vor den Sportferien und vor den Sommerferien.
- Znüni/Zvieri
Znüni/Zvieri
Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Znüni, bei einem langen Nachmittag oder für die Aufgabenbetreuung einen Zvieri mit. Im Interesse einer wirksamen Kariesbekämpfung bitten wir Sie, Ihrem Kind keine Süssigkeiten und Limonaden mitzugeben. Geeignet sind Früchte, Gemüse usw.