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Jokertage
In der Seuzi Zytig vom Dezember/ Januar haben wir folgende Änderung veröffentlicht:
Am ersten Tag nach den Sommerferien und am letzten Tag vor den Sommerferien kann kein Jokertag bezogen werden.
Aufgrund einer Anfrage aus der Elternschaft hat die Schulpflege die Situation in unserer Schule noch einmal geprüft, diskutiert und mit der Regelung in der Volksschulverordnung verglichen. Diese hält fest, dass bei besonderen Schulanlässen keine Jokertage bezogen werden dürfen. Die besonderen Feierlichkeiten am ersten Tag im neuen Schuljahr finden in allen Schulhäusern statt und sind wichtige Anlässe für die Gemeinschaft in den Klassen und den Häusern. Deshalb haben wir am 15. Januar beschlossen, dass wir diesen ersten Tag als Sperrtag festlegen.
Das Reglement für Jokertage wird mit folgendem Passus ergänzt:
Am ersten Tag nach den Sommerferien kann kein Jokertag bezogen werden.
Sie finden das Reglement für den Bezug von Jokertagen auf unserer Webseite bei Service/ Downloads.
Primarschulpflege
Maja Stoffel